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News aus dem Nationalrat - Dezember 2009

In Rahmen der dieswöchigen Nationalratssitzungen wurde eine umfangreiche Tagesordnung abgearbeitet. Gesetzesvorlagen wie die Regelung der eingetragenen Partnerschaften, Pensionserhöhung, Arzneimittelgesetz, Sozialrechtsänderungsgesetz- um nur einige zu nennen- wurden beschlossen.

In Rahmen der dieswöchigen Nationalratssitzungen wurde eine umfangreiche Tagesordnung abgearbeitet. Gesetzesvorlagen wie die Regelung der eingetragenen Partnerschaften, Pensionserhöhung, Arzneimittelgesetz, Sozialrechtsänderungsgesetz- um nur einige zu nennen- wurden beschlossen.

Viele Ausschusssitzungen waren vor der Nationalratssitzungen notwendig um die Gesetzesvorhaben vorzubereiten. Im Hauptausschuss des Nationalrates, indem ich ebenfalls Mitglied bin, wurde nun auch die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete Mitte Jänner beschlossen, welche das von Vizekanzler Pröll vorgeschlagene „Transferkonto“ zum Thema haben wird. In dieser Enquete werden Sozialpartner, Experten und politische Vertreter darüber diskutieren wie man Transferleistungen transparenter und treffsicherer gestalten kann.

Vor kurzem gab ich gemeinsam mit den Frauensprecherinnen aller Parlamentsparteien eine Pressekonferenz unter dem Motto "NEIN zu Gewalt an Frauen". Damit wollten wir als parlamentarische Frauenallianz ein starkes Signal gegen Gewalt an Frauen geben. Schwerpunkt meiner Ausführungen war dabei das Thema "Gewalt in der Familie". Meine prinzipielle Botschaft ist, dass es wichtiger denn je ist mit der Gewaltprävention schon in der Kinder- und Jugendarbeit zu beginnen.


Gesundheitspaket

Im Sozialrechtsänderungsgesetz ist unter anderem ein Gesundheitspaket, das auf einer Vereinbarung von Sozialversicherung und Ärztekammer beruht und in dessen Folge eine Ausschüttung von Budgetmitteln an die schwächelnden Krankenkassen vorgesehen ist, enthalten. Geplant ist unter anderem die Einführung eines Alterslimits für Kassenärzte von 70 Jahren sowie eine Investitionsablöse an Mediziner, deren Kassenstellen nicht nachbesetzt werden.

   Der Stellenplan soll dynamisiert werden, das heißt, auch die ambulanten Strukturen sowie Faktoren wie Bevölkerungsentwicklung werden einbezogen. Zudem wird eine exakte Honorarordnung für die Ärzte angepeilt. Für Krankenanstalten gibt es die Verpflichtung, die e-Card einzusetzen. Die Aufsichtspflicht über kleinere Kassen – etwa jene in Vorarlberg oder Tirol - wandert vom Landeshauptmann zum
Gesundheitsminister.


Pensionserhöhung

Weiters im Gesetzespaket enthalten ist die Pensionserhöhung 2009, konkret jener Teil, der über die gesetzlich vorgesehen Inflationsabgeltung von 1,5 Prozent hinausgeht. Beträgt das Gesamtpensionseinkommen einer Person bis zu 1.200 Euro, beläuft sich die Einmalzahlung auf 4,2 Prozent des Gesamtpensionseinkommens.Darüber schrumpft dieser Betrag bis auf 0 Prozent. Ab 1.300 Euro Pension gibt es keinen zusätzliche Einmalzahlung mehr.

Ein Riegel vorgeschoben werden soll schließlich noch mutmaßlichem Betrug beim Bezug der Ausgleichszulage (733 Euro), die gemeinhin als Mindestpension bezeichnet wird.  Konkret geht es um Personen, die diese Zulage konsumieren, obwohl sie nicht in Österreich ansässig sind, was aber Voraussetzung für den Bezug ist. Bestehen begründete Zweifel, müssen diese Personen im Rahmen eines besonderen Verwaltungsverfahrens ihren Aufenthalt selbst beweisen. Die Versicherungsträger überweisen die Ausgleichszulage dann auch nicht mehr automatisch sondern zahlen bar auf die Hand aus. Schließlich holen die Träger künftig die für die Gewährung der Leistung erforderlichen Angaben jährlich und nicht wie bisher alle drei Jahre ein.


Kinderbeistand

Der bisher nur als Pilotprojekt erprobte Kinderbeistand wurde nun gesetzlich geregelt. Als Sprachrohr von minderjährigen Kindern (vom 5. bis zum 14. Lebensjahr) wird er künftig vor Gericht wirken und die Belastung in Obsorge- und Besuchsstreitigkeiten vermindern helfen.

Die Kosten werden pro Elternteil 400 Euro betragen. Als Kinderbeistand tätig werden können Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserfahrung in einem psychosozialen Beruf sowie mit Spezialkenntnissen insbesondere in den Bereichen Familien-, Jugendwohlfahrts- und Verfahrensrecht, Kommunikation (mit Kindern) und Krisenmanagement.



Strafvollzug: Opferschutz

Eine Verbesserung der Informationen für Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten steht im Mittelpunkt der Gesetzesnovelle. Sofern die Opfer es beantragen, wird ihnen künftig vorab mitgeteilt, wann die Entlassung jenes Täters geplant ist, dessen Opfer sie geworden sind.

Außerdem wurden Maßnahmen gegen Alkohol- und Drogenmissbrauch in den Gefängnissen gesetzt: Tests für Insassen wurden gesetzlich geregelt. Lebensmittelpakete - in denen häufig Drogen versteckt sind - wurden verboten und die Strafen für das Einschmuggeln verbotener Gegenstände oder Substanzen verschärft. In Hafträumen für mehr als einen Insassen müssen die WC-Anlagen in Zukunft baulich abgetrennt werden.

 

Eingetragene Partnerschaft

Die eingetragene Partnerschaft wird künftig Homosexuellen, die eine solche Partnerschaft eingehen, eine adäquate Rechtsstellung verschaffen. Die Unterzeichnung findet allerdings bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. am Magistrat und nicht am Standesamt statt.

 Eine wechselseitige Beistands- und Unterhaltspflicht im Rahmen der Partnerschaft auch für den Fall der Trennung wurde im Gesetz verankert. Sollte ein Partner sterben, hat der andere Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension und das Recht, einen allfällig vorhandenen Betrieb weiterzuführen. Es wird dem eingetragenen Partner gestattet seinen Pflegeurlaub zu nehmen, ebenso wie der Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag geschaffen, wenn nur ein Partner arbeitet.

Entsprechende Regelungen wurden für den Fall der Auflösung der Partnerschaft vorgesehen. Es wurden keine Bestimmungen beschlossen, die sich auf die Kinder beziehen oder die das Kindschaftsrecht ändern. Demnach wird auch die Adoption eines Kindes durch die beiden eingetragenen Partner ebenso wie die Adoption des Kindes eines Partners durch den anderen Teil ausgeschlossen bleiben. Die eingetragene Partnerschaft ist keine "Ehe light" und auch keine "Schmalspurehe".

Zwecks Abgrenzung der Ehe von der eingetragenen Partnerschaft wurde nicht der Weg von der Verweisung zum geltenden Eherecht gewählt, sondern die entsprechenden zivilrechtlichen Regelungen über die wechselseitigen Rechte und Pflichten in einem eigenen Sondergesetz zusammengefasst.

Rechnungslegungsgesetz

Vereinfachungen und Entlastungen bringt das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz. Im Zusammenhang mit Informationsverpflichtungen gibt es dadurch vor allem eine Reduktion der Verwaltungskosten für Untenehmen. Unter anderem wird der Schwellenwert bei der Rechnungspflicht von Unternehmen, die nicht von einer Kapitalgesellschaft geführt oder beherrscht werden, von 400.000 auf 700.000 Euro angehoben.

Rechtsanwälte

Zu den Wahlen nach der Rechtsanwaltsordnung werden fortan auch Rechtsanwaltsanwärter in die Kammermitgliedschaft einbezogen werden. Die Einführung der Briefwahl wird auch ermöglicht.

 

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