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News aus dem Nationalrat - Juli 2010

Zahlreiche Beschlüsse wurden in den vergangenen drei Tagen im Rahmen der Parlamentssitzungen gefasst. Mit dem Beschluss der Mindestsicherung wurde ein wichtiger Punkt des Regierungsübereinkommens umgesetzt. Gleichzeitig wurde auch die Transparenzdatenbank beschlossen die in Zukunft Klarheit, in die derzeit oft noch unübersichtlichen, staatlichen Transferleistungen, bringen wird.

 

Außerdem wurde eine Verfassungsänderung zum Vertrag von Lissabon beschlossen, die die Rechte der nationalen Parlamente stärkt. Es gab es eine Reihe weiterer  Gesetzesbeschlüsse, über die ich Sie informieren möchte.


Mindestsicherung / Transparenzdatenbank


Die lang diskutierte Mindestsicherung ist beschlossen. Damit wurde eine soziale Absicherung für jene Menschen geschaffen, die keine Arbeit finden und kein Vermögen haben. Die Mindestsicherung ist an die Bedürftigkeit und an Arbeitswilligkeit geknüpft und muss nachgewiesen werden. Sie ist keine Hängematte, sondern soll ein Sprungbrett zurück in die Arbeitswelt sein. Die Höhe der Leistung bemisst sich an der so genannten Ausgleichszulage und beträgt 744 € monatlich, 12 mal im Jahr. Die Zustimmung zur Mindestsicherung wurde von der ÖVP an die Einführung der sogenannten Transparenzdatenbank geknüpft. Damit gelingt es, VerteilungsgerechtigkeitundLeistungsgerechtigkeit unter einen Hut zu bringen. In der Transparenzdatenbank sollen alle öffentlichen Leistungen (Sozial- und Familienleistungen, Förderungen, …), die der einzelne Bürger bekommt, für den Bezieher selber und die auszahlenden Stellen transparent gemacht werden. Mit der Transparenzdatenbank, die Doppelgleisigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verringern wird,  haben wir nun auch ein wirksames Instrument in der Hand, um dem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben. Dazu braucht es Klarheit, denn Gerechtigkeit beginnt mit Ehrlichkeit. Die ÖVP-geführten Länder stehen daher geschlossen hinter der Transparenzdatenbank. Bis 30. Juni 2011 sollen die Länder-Vereinbarungen abgeschlossen sein. In Vollbetrieb soll die Datenbank bis spätestens 2012 gehen.
Unser Grundsatz ist klar: Fairness, Ehrlichkeit und Leistungsgerechtigkeit für die Steuerzahler, denn mit ihren Leistungen tragen sie unser Sozialsystem.


Pensionen: ASVG-Umstieg für Beamte erschwert


Dem Umstieg von Beamten ins ASVG-System, um schneller zu einer Hackler-Pension zu kommen, wird mit dem Sozialrechtsänderungsgesetz ein Riegel vorgeschoben. Künftig wird es nicht mehr möglich sein, direkt nach dem Übertritt ins ASVG-System in Pension zu gehen. Die Pensionsbezüge sind dann erst fünf Jahre nach dem Übertritt abzurufen, frühestens mit dem 62. Lebensjahr. Attraktiv war das ASVG-System vor allem für Beamtinnen, da für sie im öffentlichen Dienst das gleiche Antrittsalter gilt wie für Männer. Mit dem Wechsel konnten sie fünf Jahre früher in den Ruhestand gehen, wobei es allerdings zu Einbußen bei der Pensionshöhe kam. Weiters in der Novelle enthalten ist der Rahmen für die Einführung einer bundesweiten "Gesundheitsstraße". Diese Regelung ermöglicht Pensionsversicherungsanstalt und AMS die wechselseitige Anerkennung von ärztlichen Gutachten beispielsweise bezüglich der Gewährung einer Invaliditätspension.


Politikerbezüge

Die jährliche Anpassung der Politikerbezüge und Politikerpensionen soll auch im kommenden Jahr ausgesetzt werden. Damit wird es bereits zum zweiten Mal in Folge eine "Nulllohnrunde" für Politiker geben, die letzte Gehaltsanpassung erfolgte im Juli 2008. Gelten soll die Nulllohnrunde im Bund, in allen Bundesländern und für Polit-Pensionisten.


Ärzte-Gruppenpraxis: Mehr Komfort für Patienten


IG Luft: Neue Grenzwerte für Feinstaub

Eine Novelle zum Immissionsschutzgesetz-Luft mit neuen Grenzwerten für besonders gefährlichen Feinstaub wurde diese Woche ebenso beschlossen. Die neuen Grenzwerte orientieren sich in erster Linie an den Vorgaben der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie. Gleichzeitig erhalten die Landeshauptleute mehr Spielräume als bisher, in ihrem Bereich für eine Einhaltung der Grenzwerte zu sorgen. So soll es ihnen möglich sein, Industrieanlagen in Sanierungsgebieten emissionsmindernde Maßnahmen vorzuschreiben oder verkehrseinschränkende Maßnahmen zu setzen.


Elektronische Fußfessel eingeführt


EU-Lissabon-Vertrag: Mehr Rechte für Parlamente


Beschlossen hat der Nationalrat die Umsetzung des Lissabon-Vertrages. Durch das Vertragswerk erhält das nationale Parlament mehr Mitspracherecht auf europäischer Ebene. Mit dem Vertrag wurden die Instrumente "Subsidiaritätsrüge" und  "Subsidiaritätsklage" in die Verfassung aufgenommen. Dadurch erhalten in Zukunft sowohl Bundes- als auch Nationalrat die Möglichkeit, Richtlinienentwürfe oder Gesetzgebungsinitiativen der EU-Kommission zu beeinspruchen, wenn diese zu sehr in die Rechte eines Mitgliedsstaates eingreifen. Außenminister Spindelegger erklärte: "Mit dem Vertrag beginnt auch eine neue Art von Diskussion zu Europathemen im österreichischen Parlament." Die Umsetzung wurde mit den Stimmen der Koalition, dem BZÖ und der Grünen angenommen.


Gastgärten

Die Errichtung von Schanigärten wird erleichtert. Durch eine Änderung der Gewerbeordnung wird von einer Genehmigungsfreistellung ausgegangen, diese aber an gewisse Voraussetzungen (maximal 75 Verabreichungsplätze, Schutz von Anrainerinteressen) geknüpft. Die Aufnahme des Gastgartenbetriebs ist der Behörde anzuzeigen, diese kann bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen den Betrieb untersagen.


Tierschutz

Nach monatelangen intensiven Verhandlungen hat der Gesundheitsminister schließlich die Verordnung unterschrieben, mit der teure Stallumbauten aufgrund des Tierschutzgesetzes abgewendet werden können. Die Abmessungen gerade bei älteren Haltungseinrichtungen stellen in manchen bäuerlichen Ställen ein Problem dar. Zwar gibt es im Bundestierschutzgesetz, das seit 2005 in Kraft ist, Übergangsbestimmungen bis 2012, doch zeigte sich in der Praxis, dass bei Cross Compliance- Kontrollen und Biokontrollen in vielen Fällen Probleme auftauchen könnten. Um solche Härtefälle zu vermeiden, wird es ab sofort erstmals möglich sein, eine umfassendere und bisher nicht vorhandene Toleranzregelung anzuwenden. Die Meldepflicht kommt keiner Selbstanzeige gleich, da die Möglichkeit bei den Maßen geringfügig abweichen zu dürfen, gesetzlich festgelegt ist. Im Übrigen wird bei diesen Betrieben, wie bei allen anderen auch, grundsätzlich davon ausgegangen, dass sonstige Tierschutzbestimmungen eingehalten werden und das Wohlbefinden der Tiere sichergestellt ist. Die Wichtigkeit dieser Meldung ist hervorzuheben: Ohne Meldung erlischt der Anspruch auf die Toleranzregel!

 

 

 

In Österreich gibt es künftig die Möglichkeit, Haft außerhalb der Gefängnismauern abzubüßen. Der Häftling darf sich mit einer elektronischen Fußfessel nur dorthin bewegen, wofür er eine Erlaubnis erhält - also etwa zum Arzt oder zur täglichen Arbeit. Verhält sich der Betroffene nicht wie vorgeschrieben, wird ein Kontakt mit ihm hergestellt. Erst wenn er sich dann nicht meldet, wird eine Fahndung eingeleitet. Eingesetzt werden soll die Fußfessel sowohl in der Untersuchungs- als auch in der Strafhaft. Grundsätzlich kommt diese Form des Hausarrests für Personen infrage, die sozial ausreichend integriert sind und deren Strafe ein Jahr nicht übersteigt. Voraussetzung ist unter anderem ein geregelter Arbeitsablauf. Wer keiner beruflichen Tätigkeit nachkommt, muss etwa einer gemeinnützigen Beschäftigung nachgehen oder einen andersgearteten strukturierten Tagesablauf nachweisen Geebnet hat der Nationalrat den Weg zur Einführung von Gruppenpraxen. Der wesentliche Unterschied zwischen den künftigen Ärzte-GmbHs und den bestehenden Ambulatorien besteht darin, dass in den neuen Gruppenpraxen nur Ärzte bzw. Zahnärzte Gesellschafter sein können, die auch maßgeblich mitarbeiten. In einer Gruppenpraxis dürfen künftig pro Arzt fünf Mitarbeiter angestellt werden, maximal jedoch 30 Bedienstete pro GmbH, wobei hier allerdings nur Gesundheitsberufe (z.B. Physiotherapeuten, nicht jedoch Ärzte), aber keine Ordinationsgehilfen gezählt werden. Ermöglicht werden mit den neuen Gesellschaften die verschiedensten Formen der Zusammenarbeit von Ärzten. So ist es etwa denkbar, dass Allgemeinmediziner mit Fachärzten eine gemeinsame Praxis betreiben, aber auch die Zusammenarbeit von zwei Allgemeinmedizinern mit längeren Öffnungszeiten oder von mehreren Fachärzten, die sich etwa auf verschiedene Fachbereiche spezialisiert haben.

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