Archiv

News aus dem Nationalrat - November 2010

Die Bundesregierung hat sich nun auf das Budget 2011 und die Sparmaßnahmen bis 2014 geeinigt.

Die Bundesregierung hat sich nun auf das Budget 2011 und die Sparmaßnahmen bis 2014 geeinigt. Vizekanzler Pröll hat in seiner Budgetrede im Parlament die Eckpunkte präsentiert.

Einige meiner Forderungen, die ich am Bundestag des ÖVP-Frauen erhoben habe, wie zum Beispiel die Beibehaltung des Mehrkindzuschlages, die Berücksichtigung von Mindeststudienzeiten in der Familienbeihilfe sowie der Alleinverdienerabsetzbetrag für Pensionisten mit niederer Pension wurden, berücksichtigt. 

In den nächsten Wochen wird in den Budgetausschüssen des Parlaments das Budget im Detail gesichtet und verhandelt, bevor die Beschlussfassung am 22. Dezember ansteht. Als Mitglied des Budgetausschusses werde ich dazu beitragen die Details dieses Budgets unter die Lupe zu nehmen und - falls erforderlich – Verbesserungen vorzuschlagen.

Für mich ist wesentlich, dass das Budget einerseits ausgewogen ist und andererseits die Sparziele zur Reduktion der Schuldenquote erreicht werden.  Am Sparen führt kein Weg vorbei. Denn Schulden machen ist unsozial und ungerecht, weil es die Lasten von einer Generation auf die nächste verschiebt.

Vor einigen Tagen wurde ich am Bundestag der ÖVP Frauenbewegung  in Innsbruck als Bundesleiterinmit einem Stimmenanteil von über 97% gewählt. Ich sehe dieses Ergebnis als  großen Vertrauensvorschuss und werde in Zukunft für die Frauen und Familien in Österreich eine starke Stimme sein. 


     Budget 2011

In intensiven, positiven Gesprächen ist es gelungen, Härten, die im Begutachtungsverfahren deutlich wurden, zu entschärfen. Der ÖVP mit Josef Pröll war es ein Anliegen, in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit ein Signal an die Familien und Studenten zu senden.

Trotz Abschärfungen einzelner Punkte wurde der Finanzrahmen nicht aufgeschnürt und das Sparpaket hält. Wir haben immer gesagt, dass jeder seinen Beitrag leisten muss. Deshalb gilt es jetzt, die Verwaltungsreform weiter voranzutreiben und Einsparungen in der Struktur vorzunehmen.
Mit diesem Budget und Sparpaket verhindern wir, dass zusätzlich 4 Milliarden Euro an Zinsen anfallen und können rund 1,6 Milliarden Euro in wichtige Bereiche wie Schulen, Universitäten, Forschung und thermische Sanierung etc. investieren.

Mehrkindzuschlag

ursprünglich: vollständige Abschaffung
jetzt: bleibt erhalten, allerdings im Umfang von 20 Euro pro Monat, statt wie bisher 36 Euro (zu unterscheiden von Mehrkindstaffel, bzw. Geschwisterstaffel, die in vollem Umfang erhalten bleibt)

Familienbeihilfe

ursprünglich: ohne Ausnahmen von 26 auf 24 Jahre – 35.000 Betroffene
jetzt: Ausnahmen für Studien, deren Mindeststudiendauer 10 Semester oder mehr beträgt (z.B. Humanmedizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin, „alte“ Diplomstudien Technik, diverse Studienzweige Instrumentalmusik):
Altersgrenze 25. Lebensjahr als Sonderregelung für Studierende, die
> im Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden, ein Studium begonnen haben
> ein Studium betreiben, das 10 oder mehr Semester bis zum ersten Studienabschluss dauert (d.h. insbesondere NICHT Bachelorstudien) und die Mindeststudiendauer nicht überschreiten.
> Präsenz- und Zivildienst geleistet haben
> im Mutterschutz waren/sind
> ein Soziales Jahr absolviert haben
> Beziehern eines Stipendiums wird der Verlust der Familienbeihilfe ausgeglichen

Zusätzlich beim Familienpaket:

Ab 2011 Anhebung Zuverdienstgrenze für Studenten bei der Familienbeihilfe auf 10.000 Euro (statt bisher 9.000 Euro): 
Hintergrund: Volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, dürfen bis zu 9.000 Euro an steuerpflichtigem Einkommen im Kalenderjahr dazuverdienen. Diese Einkommensgrenze soll auf 10.000 Euro angehoben werden.
Alleinverdienerabsetzbetrag bei Pensionisten:
Ursprünglich: Abschaffung für alle kinderlosen Ehepaare
Jetzt: Beibehaltung für Pensionisten mit einer Pension bis zu 1.155 Euro monatlich, weil diese 364 Euro pro Jahr verloren hätten.


     Einführung der Transparenzdatenbank

Die Transparenzdatenbank (vorher Transferkonto), die im Nationalrat beschlossen wurde, bildet die Basis für eine verbesserte Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit. Dem Missbrauch wird dadurch ebenfalls ein Riegel vorgeschoben.
Die Transparenzdatenbank bringt einen Überblick über alle Förderleistungen der öffentlichen Stellen sowie der EU. Das geht von Transferzahlungen (wie Pflegegeld, Familienbeihilfe) über Förderungen (z.B. Forschungsförderungen), Steuerersparnisse (etwa Gruppenbesteuerung), Geldleistungen der Sozialversicherung (Pensionen, Arbeitslosengeld) bis zu Sachleistungen, z.B. Gratis-Kindergarten, Schule.

Nur die jeweilige Einzelperson bzw. das Unternehmen werden auch jeweils Zugriff auf ihre Daten haben. Für die Regierung wird es die Möglichkeit geben nicht-personalisierte Auswertungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen zu beantragen. Die Datenbank soll bereits ab Anfang 2011 gespeist werden, in Betrieb geht sie aber erst im September. Die Länder sollen bis spätestens 2012 erfasst sein.

     Härtere Strafen für Raser

Die Führerscheinentzugsdauer nach extremer Raserei wurde vom Ausmaß der Geschwindigkeitsübertretung abhängig gemacht.

60 km/h innerorts bzw. 70 km/h außerorts zu schnell ergibt 6 Wochen Führerscheinentzug
80 km/h innerorts bzw. 90 km/h außerhalb ergibt 12 Wochen
Über 90 km/h innerorts bzw. 100 km/h außerorts und bei besonders gefährlichen Verhältnissen ergibt 6 Monate.
Weiters wird gegen ausländische Raser angekämpft. Österreich tritt dem internationalen Abkommen Euceris bei, mit dem der Zugriff österreichischer Behörden auf EU-Lenkerdaten ermöglicht wird.

     Feuerwehrführerschein

Beschlossen wurden ebenso Änderungen bezüglich eines Feuerwehrführerscheins. In Zukunft werden Mitarbeiter von Feuerwehren und Rettungsorganisationen ihre Einsatzfahrzeuge nach Absolvierung einer Zusatzausbildung auch dann mit der Lenkerberechtigung B lenken können, wenn die Fahrzeuge das für diese Klasse relevante Höchstgewicht von 3,5 t geringfügig überschreiten.

     Lebensmittel-Ausnahmen vom generellen Wochenendfahrverbot

In Zukunft wird es eine präzise Auflistung der leicht verderblichen Lebensmittel geben, die auch an Wochenenden mit dem Lkw transportiert werden dürfen. Damit gibt es für zahlreiche Unternehmer Rechtssicherheit und damit Klarheit, was Ausnahmen vom generellen Wochenendfahrverbot betrifft.  Mit dieser Präzisierung wird den zahlreichen Beschwerden von Betrieben nachgekommen, die seit Jahren mit unzulänglichen Vorschriften konfrontiert waren.  

 

Zurück