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News aus dem Nationalrat - März 2011

Die Einführung der Rot-Weiß-Rot-Card, der Beschluss des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes, eine Gesetzesverschärfung für unerbetene Werbeanrufe sowie das Außenhandelsgesetz waren die wichtigsten Themen der dieswöchigen Parlamentssitzungstage. Darüber hinaus stand eine intensive Diskussion über den Europäischen Stabilitätsmechanismus („EURO – Rettungsschirm“) auf der Tagesordnung.

In meiner Parlamentsrede habe ich auch auf die Wichtigkeit und Notwendigkeit des kürzlich gefassten Regierungsbeschlusses zum Thema Frauenanteile in Aufsichtsräten staatsnaher Betriebe hingewiesen. In Zukunft soll in den 55 staatnahen Unternehmen der Frauenanteil von derzeit 16% auf 25% im Jahr 2013 und 35% im Jahr 2018 erhöht werden. Der Staat wird hier mit gutem Beispiel vorangehen. Das Sichtbarmachen der Frauenkompetenzen soll dazu führen das private Unternehmen - vorerst auf freiwilliger Basis - diesem Trend folgen. Ich bin überzeugt davon, dass ein guter Mix aus weiblichen  und männlichen Führungskräften zu einem größeren unternehmerischen Erfolg führen wird.


Cold Calling – Regelungen für Werbeanrufe verschärft

Immer mehr Menschen werden durch unerbetene Werbeanrufe – das sogenannte Cold Calling – belästigt. Verträgen, die dadurch zustande kommen, wird in Hinkunft ein Riegel vorgeschoben. Bisher konnten sich die Initiatoren von Telefonmarketing durch anonymes Auftreten oft der Rechtsverfolgung entziehen. Durch entsprechende Änderungen im Telekommunikationsgesetz und Konsumentenschutzgesetz wird derartigen Praktiken nun Einhalt geboten.

Beschlossen wurde mit der Gesetzesänderung ein Verbot für Unterdrückung und Verfälschung der Rufnummer. In Zukunft müssen außerdem Verträge, die im Rahmen unerbetener Werbeanrufe abgeschlossen werden, innerhalb einer Woche von Seiten des Unternehmens schriftlich bestätigt werden. Den Konsumenten wird zusätzlich ein besonderes Rücktrittsrecht von 7 Tagen eingeräumt. Ausverhandelte Verträge bei unerbetenen Anrufen im Lotterie- und Gewinnspielbereich, die 80 % dieser Anrufe ausmachen, sind mit dem neuen Gesetz überhaupt nichtig.

Mit dieser Gesetzesnovelle ist ein guter Kompromiss gelungen, der den Schutz der Konsumenten erhöht und seriöse Unternehmen (zB Zeitungsherausgeber) vor unverhältnismäßigen bürokratischen Belastungen bewahrt.


Euro-Rettungsschirm

Der Euro-Rettungsschirm (Europäischer Stabilitätsmechanismus - ESM), auf den man sich letzten Donnerstag beim EU-Gipfel geeinigt hat, war auch Thema des Nationalrates. Dieser sogenannte "dauerhafte Krisenfonds der EU" soll ab Juni 2013 mit einer Kapitalbasis von 700 Milliarden Euro bereitstehen. Die 17 Euroländer zahlen 80 Milliarden bar ein, weitere 620 Milliarden Euro werden durch Kredithaftungen gedeckt. Österreich zahlt dabei 2,2 Mrd. in den Fonds und übernimmt notfalls 17,3 Mrd. an Haftungen. Um dies zu ermöglichen wird der EU-Vertrag, Art. 136, ergänzt: "Die Euro-Staaten können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebietes insgesamt zu wahren."

Im Rahmen einer Aktuellen Stunde und einer Dringlichen Anfrage wurde dieser EURO-Rettungsschirm sehr kontrovers diskutiert. Gerade in sensiblen Fragen, wie etwa der Währungspolitik, ist aber Populismus und das Schüren von Ängsten – wie es vor allem von Seiten der FPÖ erfolgte – der falsche Weg. Es ist die Aufgabe des Staates, für Konsolidierung und für Sicherheit und Stabilität des Geldes zu sorgen. 60 % aller Beschäftigen sind direkt oder indirekt vom Export und somit von einer stabilen Währung abhängig. Die Bedeutung des Euro geht weit über Europa hinaus, 27 % der weltweiten Währungsreserven sind bereits in Euro angelegt.

Der Euro als Gemeinschaftswährung ist enorm wichtig. Wenn heute ein Land aus der Eurozone ausscheidet, wären Euro-Entwertung, massive Spekulationen und als Dominoeffekt eine große Finanzkrise die Folge Der ESM schafft die Voraussetzungen, um die notwendige Stabilität und Sicherheit zu geben.


Ausländerbeschäftigungsgesetz als erster Teil der Rot-Weiß-Rot-Card beschlossen

Die Zuwanderung nach Österreich wird mit der Rot-Weiß-Rot-Card auf neue Beine gestellt. In der heutigen Nationalratssitzung wurden dazu die arbeitsrechtlichen Begleitmaßnahmen und damit der erste Teil der RWR-Card beschlossen.

Statt dem bisherigen Quotensystem entscheidet künftig das Erreichen einer bestimmten Punktezahl, ob Zuwanderer in Österreich tätig werden können. Ein kriteriengeleitetesZuwanderungssystem ermöglicht künftig qualifizierten und einwanderungswilligen Personen auf Basis klarer und transparenter Kriterien den Zugang zum Arbeitsmarkt sowie Unterstützung bei der Integration. Kriterien dafür sind bspw. Alter, Sprachkenntnis und Berufserfahrung. Für die RWR-Karte gibt es dabei unterschiedliche Kategorien: Besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen, Selbständige und Sonstige Schlüsselkräfte sowie ausländische Studienabsolventen.

Die Rot-Weiß-Rot-Card erhöht die Attraktivität für internationale Top-Arbeitnehmer, hier zu arbeiten. Mit dem heutigen Gesetzesbeschluss wurde dazu der erste Schritt gemacht. Integration ist dort möglich, wo auch Integrationswille da ist.
Das Ausländerbeschäftigungsgesetz gibt klare Regelungen für die Anrechnung oder auch für die Zulassung der notwendigen ausländischen Saisonniers vor.

Der zweite Teil der Rot-Weiß-Rot-Card – das Recht auf Niederlassung, das im Niederlassungs- und Aufenthaltgesetz geregelt ist – steht auf der Tagesordnung des nächsten Innenausschusses und wird dann im Nationalrat beschlossen.


Lohn- und Sozialdumpinggesetz

Mit 30. April läuft die siebenjährige Übergangsfrist für die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit für die am 1. Mai 2004 der EU beigetretenen Mitgliedsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn (EU-8-Mitgliedsstaaten) aus. D.h. Bürger dieser Mitgliedsstaaten haben ab 1. Mai 2011 freien Arbeitsmarktzugang.
Aufgrund dieser bevorstehenden Öffnung für Ostarbeitskräfte wurde im Nationalrat ein neues Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz beschlossen.

Dieses Lohn- und Sozialdumping-Gesetz sichert die gleichen Arbeitsmarkt – und Lohnbedingungen für bestehende Arbeitsverhältnisse und Arbeitsverhältnisse für zuwandernde Arbeitsnehmer, einen fairen, wirtschaftlichen Wettbewerb zwischen den Unternehmen und stellt die vorgegebenen Abgaben und Sozialbeiträge sicher.

Das neue Gesetz stellt am 1. Mai 2011 die Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter dem kollektivvertraglichen Grundlohn unter Verwaltungsstrafe. Ausländischen und österreichischen Arbeitgebern drohen bei Unterbezahlung Geldstrafen von 500 bis 10.000 Euro im Wiederholungsfall.

Österreich hatte schon bisher sehr gute Regelungen für die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping. Mit diesem Gesetz werden diese Bestimmungen nun noch verschärft. Für die bevorstehende Ostöffnung ist damit der heimische Arbeitsmarkt gut vorbereitet. Eine Nivellierung des Lohnniveaus nach unten und Wettbewerbsverzerrungen sollen hintangehalten werden.


Außenhandelsgesetz

Mit dem  Beschluss des Außenhandelsgesetz werden Waffenexporte weiter erschwert.
Die Gesetzesnovelle soll Missbrauch von genehmigungspflichtigen Exportgütern verhindern.

In Zukunft  kann die Ausfuhr von Gütern etwa untersagt werden, wenn der begründete Verdacht besteht, dass diese für die Herstellung biologischer oder chemischer Waffen bzw. zur Förderung des Terrorismus verwendet werden. Gleiches gilt, wenn ein eindeutiges Risiko gegeben ist, und ein Staat diese für Repressalien gegen die eigene Bevölkerung und für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen einsetzt.

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