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News aus dem Nationalrat - April 2011

In den vergangenen Tages haben sich aufgrund des gesundheitsbedingten Rücktritts von Bundesparteiobmann und Vizekanzler Josef Pröll einige Personaländerungen ergeben.

Michael Spindelegger wurde auf Vorschlag von Josef Pröll zum Bundesparteiobmann designiert und wird sich am Bundesparteitag am 20. Mai in Innsbruck der Wahl stellen. Michael Spindelegger hat in kürzester Zeit ein neues Regierungsteam zusammengestellt damit die Arbeit rasch fortgesetzt werden kann.

Als ÖVP-Frauensprecherin freut es mich besonders, dass mit Maria Fekter (Finanzministerin), Johanna Mikl-Leitner (Innenministerin) und Beatrix Karl (Justizministerin) nun 3 starke weibliche Persönlichkeiten für bedeutsame Ministerämter nominiert und angelobt wurden. Das ÖVP Regierungsteam ist damit wieder komplett und es hat sich im Rahmen der Plenartage bereits bestens präsentiert.

Weiters wurden in den Plenarsitzungen einige wichtige Gesetze, wie die Vorratsdatenspeicherung, das Fremdenrechtspaket und die Radhelmpflicht für Kinder verabschiedet über die ich in meinem heutigen Newsletter informiere.  


Vorratsdatenspeicherung

Durch eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes wurde eine neue Regelung betreffend Vorratsdaten geschaffen, die auf Grund einer EU-Richtlinie für die Dauer von sechs Monaten gespeichert werden müssen. Dabei geht es um die Kommunikationsdaten via Telefon, Handy, E-Mail und Internet. Inhalte sind davon nicht betroffen.

Die Verwertung von Vorratsdaten durch Staatsanwaltschaft und Polizei über stattgefundene Kommunikationen unterliegt dabei klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen und richterlicher Kontrolle: Jede Verwertung von Daten bedarf grundsätzlich einer durch das Gericht genehmigten Anordnung der Staatsanwaltschaft. Bei jeder Datenabfrage muss das Vier-Augen-Prinzip verwirklicht werden. Es muss außerdem eine Verdachtslage für ein Delikt vorliegen, für das die Strafdrohung ab ein Jahr ist. Bei Delikten ab sechs Monaten Strafe wird der Zugriff dann ermöglicht, wenn einer der an der Kommunikation Beteiligten dem zustimmt, bspw. bei Stalking. Für die Einsicht in IP-Adressen gibt es keine Beschränkung des Strafrahmens, es reicht die begründete Anordnung eines Staatsanwaltes. Diese Regelung ist vor allem wichtig im Hinblick auf den Kampf gegen Kinderpornographie. Jede Abfrage der Kommunikationsdaten ist außerdem dem Rechtsschutzbeauftragte n zu melden, der die Abfragen zu prüfen und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten hat. Ohne richterliche Bewilligung darf nur dann "ausnahmsweise" auf Daten zugegriffen werden, wenn es im Sinne einer wesentlichen Gefahrenabwehr ist.

Diese neue Regelung, die sehr intensiv und kontrovers diskutiert wurde, ist ein tauglicher Kompromiss, bei dem nach mehr als einem Jahr Diskussion zahlreiche Bedenken ausgeräumt werden konnten. Es geht bei diesem Gesetz nicht um pauschale Überwachung oder einen Verdacht gegen alle Staatsbürger. Mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie wird der Justiz und Polizei ein wichtiges Instrument gegen Kriminalität in die Hand gegeben, um schwere Straftaten wie etwa Kinderpornographie oder alle Formen von Internet- und Wirtschaftskriminalität effizient und effektiv verfolgen zu können.


Neues Fremdenrechtspaket beschlossen

Zentraler Beschluss der heutigen Nationalratssitzung war das neue Fremdenrechtsänderungsgesetz. Wesentlicher Teil davon ist die Rot-Weiß-Rot-Card, mit der die Zuwanderung nach Österreich auf neue Beine gestellt wird. Mit der Rot-Weiß-Rot-Card wird die Attraktivität für internationale Top-Arbeitnehmer, in Österreich zu arbeiten, erhöht.

Die Eckpunkte des neuen Fremdenrechtspaketes:

1. Anwesenheitsverpflichtung: Asylwerber müssen in den ersten sieben Tagen in der Erstaufnahmestelle durchgehend anwesend sein. Damit können Asylverfahren massiv beschleunigt werden und ein mögliches Untertauchen in die Illegalität wird verhindert.

2. Rot-Weiß-Rot-Karte: Statt dem bisherigen Quotensystem entscheidet künftig das Erreichen einer bestimmten Punktezahl, ob Zuwanderer in Österreich tätig werden können. Ein kriteriengeleitetes Zuwanderungssystem ermöglicht künftig qualifizierten und einwanderungswilligen Personen auf Basis klarer und transparenter Kriterien den Zugang zum Arbeitsmarkt sowie Unterstützung bei der Integration. Kriterien dafür sind bspw. Alter, Sprachkenntnis und Berufserfahrung. Für die RWR-Karte gibt es dabei unterschiedliche Kategorien: Besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen, Selbständige und sonstige Schlüsselkräfte sowie ausländische Studienabsolventen. Für den Fall der Familienzusammenführung gilt "Deutsch vor Zuwanderung".

3. Umsetzung der Rückführungs-Richtlinie im Fremdenpolizeigesetz:  Dabei wird eine Frist für die freiwillige Ausreise eingeräumt. Außerdem wird für Asylwerber eine kostenlose Rechtsberatung und Rechtsvertretung eingeführt. Für Schubhaft gilt: Kinder bleiben grundsätzlich bei ihren Eltern – bei möglichst kurzer Schubhaftdauer und in familiengerechten Unterkünften.


Novelle zur Straßenverkehrsordnung beschlossen - Helmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr

Mit einer Novelle zur Straßenverkehrsordnung wird eine Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr eingeführt. Begleitpersonen werden damit verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Kind eines Sturzhelm trägt. Mit dieser Regelung soll vor allem das Bewusstsein für die Bedeutung eines Radhelmes für den Schutz der Kinder erhöht und mehr Verkehrssicherheit geschaffen werden. Strafen soll es allerdings keine geben.

Zudem wird durch die Novelle die Möglichkeit einer zweiten Haltelinie für einspurige Fahrzeuge geschaffen, damit Fahrräder und Motorräder zu der weiter vorne liegenden Haltelinie vorfahren dürfen, was ein gefahrlosen Anfahren ermöglicht.

Außerdem soll es in Zukunft möglich sein, ein Halte- und Parkverbot auch mit am Straßenrand angebrachten gelben Linien zum Ausdruck (um nicht zuletzt den Schilderwald einzudämmen) bringen zu können. Diese muss allerdings für den Verkehrsteilnehmer visuell klar ersichtlich sein.


Bundesfinanzrahmengesetz in erster Lesung im Parlament

Das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 - 2015 (BFRG) legt die Ausgabenobergrenzen für die einzelnen Bereiche für die kommenden vier Jahre fest. Dieses BFRG wurde diese Woche im Ministerrat beschlossen. Im Parlament wurde es in einer ersten Lesung diskutiert und dem Ausschuss zugewiesen. In der Plenarsitzung im Mai beschließt der Nationalrat das BFRG.

Im Vergleich zum aktuellen Vierjahresplan ändern sich in erster Linie der Defizitpfad und der Schuldenstand. Der Grund dafür sind die von der EU vorgegebenen strengeren statistischen Regeln, wonach bisher außerbudgetäre Verbindlichkeiten dem Staatsbudget zugerechnet werden müssen.

Bei den Budgets der einzelnen Ministerien wird sich für 2011 und 2012 nichts Wesentliches zum jetzigen Finanzrahmen ändern. Ab 2013 sind Abschläge für die einzelnen Ressorts von rund einem Prozent geplant. Ausgenommen werden davon Bereiche wie Justiz und Gesundheit sowie "Zukunftsbereiche" wie Familien, Jugend, Schulen und Forschung.

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