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News aus dem Nationalrat - Mai 2011

Im Mittelpunkt der Plenarsitzungen der vergangenen zwei Tage stand das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 – 2015, welches die Ausgabenobergrenzen für die einzelnen Bereiche für die kommenden vier Jahre festlegt.

Damit wird die Budgetdisziplin in den einzelnen Ministerien unterstützt und mehr Transparenz geschaffen. In meiner Parlamentsrede begrüßte ich auch die Lösung im Bereich der Pflegefinanzierung. Es wird durch die Einrichtung eines Pflegefonds (insgesamt 685 Mio.€) die mittelfristige Finanzierung sichergestellt. Der Bund wird dafür den Hauptteil der Kosten tragen und damit werden auch die Gemeinden finanziell entlastet.

Als Frauensprecherin meldete ich mich zum Frauengesundheitsbericht zu Wort. Gesundheitsminister Stöger plant ja den Sparstift bei den Brustkrebsvorsorgeuntersuchungen anzusetzen. Das heißt konkret, dass es in Zukunft Einschnitte bei der geförderten Brustkrebsvorsorgeuntersuchung geben soll. Nach Plänen von Gesundheitsminister Stöger soll es hinkünftig eine Brustkrebsvorsorgeuntersuchnung auf Krankenkasse erst ab dem 50. Lebensjahr geben und gleichzeitig sollen die Untersuchungszentren für Brustkrebsuntersuchungen von 220 Standorten österreichweit auf lediglich 20 reduziert werden.

Als ÖVP-Frauensprecherin verwehre ich mich vehement gegen diese Einschnitte und  Rückschritte in der Gesundheitsvorsorge für Frauen da diese Erkrankung auch junge Frauen trifft und eine rechtzeitige Vorsorge oft lebensrettend sein kann.
Ich habe Gesundheitsminister Stöger auch darauf hingewiesen, dass Frauen einen Anspruch auf eine geschlechterspezifische, geschlechtergerechte und geschlechtersensible Sichtweise der Gesundheit haben und damit verbunden eine entsprechende Diagnostik, Therapie, Prävention und Rehabilitation zusteht.


Bundesfinanzrahmengesetz 2012 – 2015 beschlossen

Das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 - 2015 (BFRG) legt die Ausgabenobergrenzen für die einzelnen Bereiche für die kommenden vier Jahre fest. Dieses BFRG wurde heute im Nationalrat beschlossen. Budgetdetails finden sich im BFRG nicht, diese werden erst im Herbst verhandelt.

Mit dem Festlegen der Ausgabenobergrenzen für die jeweils folgenden vier Finanzjahre (5 ressortübergreifende Rubriken, 32 ressortspezifische Untergliederungen) wird mehr Transparenz über die Verwendung des Steuergeldes geschaffen und die Budgetdisziplin unterstützt. Es erleichtert die Budgetplanung  und erhöht die Budgetflexibilität.

Aufgrund der Ausgabendeckel sind ressortinterne Strukturreformen erforderlich. Im Vergleich zum jetzigen Finanzrahmen wird sich bei den Budgets der einzelnenen Ministerien für 2011 und 2012 nichts Wesentliches ändern, ab 2013 sind Abschläge für die einzelnen Ressorts von rund einem Prozent geplant.

Mit dem Bundesfinanzrahmengesetz sollen vor allem drei Ziele erreicht werden:

Defizitreduktion und Schuldenbremse: Für das heurige Jahr sieht der Finanzrahmen ein Defizit von 3,9 Prozent des BIP vor. In den folgenden Jahren soll das Defizit kontinuierlich sinken und 2013 unter der 3 %-Maastrichtgrenze liegen, 2015 bei 2 %. Ab 2013 soll auch die Staatsschuldenquote wieder sinken, bis 2015 soll sie 74,4 % des BIP betragen (dzt. 75,5 %).  

Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze: Mit  Offensivmaßnahmen soll vor allen in Forschung (jährlich 100 Mio. € Forschungsförderung, 80 Mio € Sondermittel für Hochschulen), thermische Sanierung (jährlich 100 Mio. €), Ausbau der Ganztagesbetreuung für Kinder (jährlich 80 Mio. €) und in die Neue Mittelschule (bis 2015 216 Mio. €) investiert werden.

Kontinuierliche Reformen: Neben dem bereits vereinbarten Stabilitätspakt mit den Ländern sowie dem Pflegeprogramm mit dem Pflegefonds sind weitere, kontinuierliche Reformen (Verwaltungsreform) notwendig. 


Frauengesundheitsbericht

Der Frauengesundheitsbericht 2010/2011 wurde in der Nationalratssitzung diskutiert. Der mittlerweile dritte Bericht zum Thema Frauengesundheit in Österreich geht nicht nur auf die medizinischen Rahmenbedingungen ein, sondern stellt auch die soziodemographische und epidemiologische Situation der weiblichen Bevölkerung, ihre Lebensrealitäten und gesundheitsbezogenen Lebensweisen dar und behandelt Fragen der Prävention und der weiteren Entwicklungsperspektiven der Frauengesundheitsförderung.

Dabei zeigte sich beispielsweise, dass Frauen mehr Arztbesuche aufweisen als Männer, längere Zeit mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu leben haben und Herzkreislauf-Erkrankungen die mit deutlichem Abstand häufigste Todesursache sind. Der Anteil an Teenager-Müttern hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten halbiert, bleibt seit einigen Jahren aber in etwa gleich.

Deutlich gestiegen ist die Zahl der "Neu-Mütter" über 45. Der zeitliche Fokus des Frauengesundheitsberichte liegt auf den vergangenen zehn Jahren und den in diesem Zeitraum feststellbaren Entwicklungstendenzen. Die Forcierung geschlechtsdifferenzierter Herangehensweisen im Gesundheitswesen soll weiterverfolgt werden, lautet das Fazit des Berichts.


Ökostromgesetz in aktueller Stunde debattiert

Regierung und Parlament arbeiten derzeit an einer Novellierung des Ökostromgesetzes. Im Rahmen einer aktuellen Stunde wurde dieses Thema in der Plenarsitzung diskutiert.

Wirtschaftsminister Mitterlehner hat im April einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der von vielen Seiten kritisch betrachtet wird. Eine Überarbeitung des Entwurfs ist notwendig, um die gesteckten Ziele des "Ausbaues der erneuerbaren Energie" zu erreichen. Vor allem im Strombereich hat Österreich eine große Chance, innerhalb kürzester Zeit den Strombedarf zu 100 Prozent aus heimischer Produktion zu decken und auf Atomstrom-Importe gänzlich zu verzichten. Dazu braucht es ein ambitioniertes, realitätsnahes und praxistaugliches Ökostrom-Gesetz. Für die Betreiber braucht es vor allem Planungssicherheit und ein gerechtes Investitions- und Tarifvolumen für Ökostrom-Anlagen. Die gesamten volkswirtschaftlichen und sozioökonomischen Auswirkungen des Ausbaus von Ökostrom müssen berücksichtigt werden – die Umwelt- und Energiebranche konnte in den letzten Jahren ihre Umsätze ausbauen und zusätz lich Arbeitsplätze schaffen.

Heute in ein zukunftsfähiges Energiesystem investieren ist wichtig und dazu braucht es ambitionierte Ziele. Das Ökostromgesetz soll in den nächsten Monaten intensiv verhandelt werden. Zielsetzung ist hierbei ein Beschlussfassung noch vor dem Sommer.


Fünf-Punkte-Plan für Ende des Plastiksackerls

Umweltminister Berlakovich stellte dabei klar: Österreich ist Weltmeister in Mülltrennung und nimmt in der Abfallwirtschaftspolitik eine internationale Führungsrolle ein. Pro Jahr werden je Einwohner 116 Kilogramm Müll getrennt. 60 Prozent davon werden wiederverwertet, und inklusive der thermischen Verwertung sind es sogar 96 Prozent. Der Anteil der Plastiksackerln beträgt im gesamten Müllaufkommen lediglich 0,01 Prozent.

Ein Umstieg auf Alternativen ist wichtig und muss forciert werden. Dazu wurde von Umweltminister Berlakovich ein Fünf-Punkte-Plan aufgestellt, um das Plastiksackerl nach und nach zu ersetzen. Dieser Plan sieht vor allem die Kooperation mit dem Handel und den Supermarktketten vor und beinhaltet eine EU-weite Kennzeichnungspflicht und Evaluierung bestehender Regelungen sowie mehr Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung.

Darüber hinaus wurde ein Entschließungsantrag beschlossen, der die Bundesregierung auffordert, Maßnahmen zu prüfen, um Einkaufstragetaschen aus nicht verrottbarem Kunststoff sukzessive zu ersetzen. Weiters soll sich die Regierung auch auf EU-Ebene dafür einzusetzen, die Verwendung von nicht verrottbarem Kunststoff europaweit zu reduzieren und Alternativen wie wiederverwendbare Tragetaschen aus nachhaltigen und schnell biologisch abbaubaren Rohstoffen zu forcieren.

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