Obwohl noch nicht von einer Entspannung der Hochwassersituation gesprochen werden kann, beginnen die ersten Schadenskommissionen ihre Tätigkeit, um eine rasche Auszahlung aus dem Katastrophenfonds zu gewährleisten.
Was ist zu tun?
• Betroffene melden den Schaden bei der zuständigen Gemeinde.
• Die Schadenskommission nimmt den Schaden auf.
❗❗ Wichtig: Für eine schnelle Abwicklung ist es von Vorteil, dass seitens der Gemeinde die Schadensprotokolle im Hinblick auf die Namen, Adresse, Telefonnummer usw. bereits vorab ausgefüllt werden. Bei der Erhebung sind Kopien der Grundrisspläne aus dem Einreichplan bzw. Kanalerhebungsbogen von der jeweiligen Liegenschaft vorteilhaft, um zeitaufwendige Messungen einzusparen.
• Die Beihilfe umfasst bis zu 20% der anerkannten Schadenssumme
Weitere Informationen:
➡️ https://www.noel.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe.html