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29. Juli - Equal Pension Day in Niederösterreich

St. Pölten – Landesleiterin der Wir Niederösterreicherinnen-ÖVP Frauen BR Doris Berger-Grabner macht auf die Ungleichheit aufmerksam „Pensionsunterschied zwischen Männern und Frauen liegt bei 41,58%! Hier besteht weiterhin großer Handlungsbedarf!“

 

Der Equal Pension Day fällt in Niederösterreich heuer auf den 29. Juli und

österreichweit auf den 1. August 2021.

Er markiert jenen Tag, an dem Männer bereits so viel Pension bekommen haben, wie Frauen erst bis Jahresende erhalten haben werden. Damit zeigt sich, dass der Einkommensunterschied bei den Pensionen fast doppelt so hoch ist, wie beim Arbeitseinkommen.

 

Je länger Erwerbsunterbrechungen und Teilzeitphasen ausfallen, desto niedriger wird die Pension und damit das Lebenseinkommen. Kurzfristige Entscheidungen für Teilzeitarbeit haben oft langfristige Folgen.

 

Das automatische Pensionssplitting ist ein wichtiger Schritt gegen weibliche Altersarmut und dringend notwendig. Hier müssen wir unbedingt ansetzen.

Aber auch weitere Maßnahmen forcieren, wie eine Bewusstseinsbildung von Frauen, was es heißt ein Leben lang Teilzeit zu arbeiten.

Noch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Attraktivierung von meist besser bezahlten technischen Berufen, auch das sind wichtige Maßnahmen um diese Einkommensunterschiede zwischen Mann und Frau zu verringern“, dafür setzt sich Landesleiterin der Wir Niederösterreicherinnen-ÖVP Frauen BR Berger-Grabner, ganz besonders ein.

 

Mit der Verankerung der Anrechnung von 24 Monaten Karenzzeit in einigen Kollektivverträgen und der Anrechnung von bis zu fünf Jahren Kindererziehungszeiten für die Mindestpension wurden langjährige Forderungen der ÖVP Frauen bereits umgesetzt.

Auch der Frühstarterbonus für Frauen die mit 15 schon zu Arbeiten beginnen, ist ein wesentlicher Bestandteil, um die Schließung der Pensionsschere weiter voran zu treiben.

 

Wir Niederösterreicherinnen-ÖVP Frauen haben uns zum Ziel gesetzt Frauen in allen Lebenslagen zu unterstützen.

„Wir fordern, dass aus dem freiwilligen ein automatisches Pensionssplitting wird“, denn es ist nur fair, wenn jenem Elternteil, der sich nach der Geburt eines Kindes hauptsächlich der Betreuung widmet, diese Zeit entsprechend für die Pension angerechnet wird.

 

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